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Alle Partner sind stets bemüht, durch professionelles Handeln und Agieren die zu erbringenden Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln.

 

Diese Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die Beauftragung und Zusammenarbeit dar und sollen die Rahmenbedingungen der Vertragspartner schriftlich festhalten.

 

1. Angebote

Die von sabine reisinger eventmanagement erstellten Angebote sind freibleibend. Die Eigentums- und Urheberrechte (auch auszugsweise) verbleiben uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei sabine reisinger eventmanagement. Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Angebote sowie alle damit verbundenen Unterlagen sind auf Verlangen der Agentur zu retournieren.

 

2. Leistungen durch Dritte

Sublieferanten werden durch sabine reisinger eventmanagement bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft sabine reisinger eventmanagement nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über sabine reisinger eventmanagement. Die Künstler und Dienstleister von sabine reisinger eventmanagement unterliegen einem Erstkontaktvertrag und sind auch in weiterer Folge über die beauftragte Agentur zu buchen. Bei Direktbuchung des Zulieferers durch den Kunden entstehen Ansprüche der Agentur in Höhe des üblichen Agenturhonorars. Die Abrechnung erfolgt über sabine reisinger eventmanagement.

 

3. Aufträge / Stornierungen

Aufträge gelten als angenommen, wenn diese von sabine reisinger eventmanagement rückbestätigt wurden. Das Risiko der Erlangung etwaiger baupolizeilicher, veranstaltungsrechtlicher oder sonstiger Genehmigungen liegt beim Auftraggeber. sabine reisinger eventmanagement behält sich das Recht vor, bei Kürzungen des Auftragsvolumens bzw. wesentlichen Veränderungen (z.B. Terminverschiebungen) sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zuzüglich einer dem Umfang entsprechenden Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Auftragserweiterungen werden erst nach Rückbestätigung durch sabine reisinger eventmanagement bindend. Im Fall von Stornierungen werden alle geleisteten Arbeiten (auch Leistungen von Dritten) nach Aufwand abgerechnet. sabine reisinger eventmanagement behält sich das Recht vor, das Honorar in voller Höhe zu verrechnen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Vorauszahlungen sind üblich, die Höhe muss bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden. Scheck und Wechselgeschäfte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Auslandsgeschäften ist eine Vorauszahlung in voller Höhe vorgesehen. Alle etwaigen Spesen trägt der Auftraggeber.

 

5. Haftungen/Garantien

sabine reisinger eventmanagement haftet für erbrachte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss (letzter Veranstaltungstag) bei sabine reisinger eventmanagement geltend gemacht werden.

 

6. Sonstige Vereinbarungen

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und sabine reisinger eventmanagement ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Sitz von sabine reisinger eventmanagement. Alle einen Auftrag betreffenden Vereinbarungen insbesondere Abweichungen von den üblichen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger in vollem Umfang über. Aufwandsentschädigungen für Präsentationen sind üblich und müssen vor Angebotslegung schriftlich vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Präsentationsabgabe sind die Eigentums- und Urheberrechte der darin enthaltenen Ideen und Konzepte dokumentiert.